Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ausbildungen, Fortbildungen, Veranstaltungen, Seminare, Vorträge, Workshops, Coachings, usw., die durch die Chiemgauer Hundeschule durchgeführt oder organisiert werden.

§ 1 Leistungserbringung
Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der Beschreibung der jeweiligen Veranstaltung. Zusätzlich gelten die in den Teilnahmebestätigungen gemachten Angaben. Der Veranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlichen berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen eine wesentliche Änderung der Seminarausschreibung zu erklären, über die der Teilnehmer (m/w/d) vor Antritt der Veranstaltung informiert wird. In diesem Fall hat der Teilnehmer das Recht, innerhalb von 10 Tagen von der Veranstaltung zurückzutreten und erhält unverzüglich die evtl. eingezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet. Meldet er sich nicht innerhalb dieser Frist ab, gilt die neue Leistungsbeschreibung stillschweigend als angenommen. Der Veranstalter behält sich auch notwendige kurzfristige und kleinere Änderungen sowie zeitliche Verschiebungen vor. Der Veranstalter ist jedoch bemüht dem Vertragsziel möglichst nahe zu kommen. Der Teilnehmer kann eventuelle Gewährleistungsansprüche nur gegen den jeweiligen Anbieter der Leistung (z.B. Hotelinhaber) geltend machen. Der Veranstalter haftet nur für seine eigenen vertraglichen Verpflichtungen.

§ 2 Haftung
Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die vom ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Der Veranstalter übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit der innerhalb der Veranstaltung vermittelten Kenntnisse, versichert jedoch, diese nach besten Wissen und Gewissen zu vermitteln. Die Haftung wird ausgeschlossen für Schäden, die durch Dritte oder deren Hunde herbeigeführt werden. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung und in eigener Haftung. Der Teilnehmer haftet für die von sich und/oder seinem Hund verursachten Schäden.

§ 3 Vertragsverhältnis
Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer dem Veranstalter den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich durch den Anmelder für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern. Der Anmelder steht wie für seine eigene Verpflichtung dafür ein. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande und bedarf keiner bestimmten Form.

§ 4 Fälligkeit und Zahlung der Veranstaltungsgebühr
Die Seminargebühr ist mit der Anmeldung fällig und kann in bar oder als Überweisung, mindestens 6 Wochen vor Kursantritt geleistet werden. Wir behalten uns vor, die Plätze in der Reihenfolge des Zahlungseingangs zu vergeben.

§ 5 Rücktritt durch den Teilnehmer
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Leistung zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Einganges beim Veranstalter. Im Falle des Rücktrittes kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen.
Die Stornierungskoten betragen:
– bis 6 Wochen vor Beginn: 10% der Teilnahmegebühr
– bis 5 Wochen vor Beginn: 30% der Teilnahmegebühr
– bis 3 Wochen vor Beginn: 50% der Teilnahmegebühr
– Bei Rücktritt ab zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgt keine Rückerstattung.
Bei Abbruch des Lehrgangs besteht kein Anrecht auf die Rückerstattung des Kursgeldes. Nicht in Anspruch genommenen Leistungen werden nicht erstattet.

§ 6 Rücktritt durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten: Ohne Einhaltung einer Frist, wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält, insbesondere das Ziel der Veranstaltung oder andere Teilnehmer gefährdet werden. Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, wenn die gebotene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Bei Ausfall des Kursleiters unter Erstattung des anteiligen Teilnahmepreises.

§ 7 Mitwirkungspflicht
Der Teilnehmer ist verpflichtet bei Leistungsstörungen Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen haben unverzüglich gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen, andernfalls sind jedwede Ansprüche ausgeschlossen.

§ 8 Verjährung von Ansprüchen
Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 9 Teilnehmerzahl
Jede Veranstaltung (außer Einzelcoachings) findet erst ab mindestens 2 Teilnehmer statt, und ist auf höchstens 10 Teilnehmer begrenzt. Bei Nichterreichen dieser Teilnehmerzahl verschiebt sich die Veranstaltung ohne Rückerstattung des Kurspreises auf den nächsten Termin.

§ 10 Besonderheiten

Der Lehrgangsteilnehmer erklärt, daß sein Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist. Gültige Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut werden durch Vorlage des Impfausweises nachgewiesen. Impfungen gegen Zwingerhusten sind erwünscht.  Für den Hund besteht eine gültige Haftpflichtversicherung. Der Hundehalter tritt für alle von ihm und dem Hund verursachten Schäden ein, außer bei nachweislich Vorsatz, oder grober Fahrlässigkeit des Hundetrainers.
Es ist nicht gestattet, während Veranstaltungen Aufzeichnungen zu machen, egal welcher Art. Lediglich dem Veranstalter ist es genehmigt, Film oder Fotoaufzeichnungen zu erstellen, die zu Schulungs- und Präsentationszwecken verwendet werden dürfen.

Die Chiemgauer Hundeschule und/oder der Lehrgangsleiter, bzw. der Referent gibt dem Seminarteilnehmer oder Kunden keine verbindlichen Handlungsanweisungen, sondern lediglich Handlungsvorschläge. Die Durchführung der Vorschläge obliegt dem Seminarteilnehmer bzw. dem Kunden / Kundin. Die Chiemgauer Hundeschule behält sich das Recht vor, vor und während eines laufenden Seminars oder Trainings ein Mensch-Hund-Team aus auszuschließen.

Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer von einer Veranstaltung auszuschließen, wenn der Teilnehmer den Seminarbetrieb wiederholt oder erheblich stört, bzw. die Gebote der Höflichkeit im Umgang miteinander nicht beachtet oder versucht Kunden oder andere Seminarteilnehmer abzuwerben. Im Falle eines Ausschlusses werden Teilnehmergebühren nicht zurückerstattet.

Der Seminarteilnehmer oder der Kunde/die Kundin wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei allen Veranstaltungen oder Trainings (Kurse) kein Erfolg geschuldet wird. Der Erfolg kann jedoch durch konsequente und richtige Umsetzung der Veranstaltungsinhalte in Alltagssituationen unterstützt werden.

§ 11 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.